Aktuell Erschienen: Youtube vs. GEMA: Keine einstweilige Verfügung gegen Youtube im Urheberrechtsstreit
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Die GEMA wollte YouTube verbieten lassen, das Repertoire von insgesamt 75 Künstlern auf der Plattform wiederzugeben. Ein hierzu bestehender Lizenzvertrag zwischen YouTube und der GEMA war 2009 ausgelaufen. Die Verhandlungen über einen neuen Vertrag wurden nach langen Verhandlungen im Mai 2010 ohne Ergebnis abgebrochen. Daher beantraget die GEMA den Erlass einer einstweiligen Verfügung. [...]
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Die GEMA wollte YouTube verbieten lassen, das Repertoire von insgesamt 75 Künstlern auf der Plattform wiederzugeben. Ein hierzu bestehender Lizenzvertrag zwischen YouTube und der GEMA war 2009 ausgelaufen. Die Verhandlungen über einen neuen Vertrag wurden nach langen Verhandlungen im Mai 2010 ohne Ergebnis abgebrochen. Daher beantraget die GEMA den Erlass einer einstweiligen Verfügung. [...]
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