NRW will Rauchverbot ändern

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      NRW will Rauchverbot ändern

      (RPO) Das Bundesverfassungsgericht hat das absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin aufgehoben. Das Urteil wird auch Konsequenzen in Nordrhein-Westfalen haben.

      Die Landesregierung will nach Angaben des Gesundheitsministeriums dem Landtag in Kürze eine Änderung des erst seit wenigen Wochen geltenden Nichtraucherschutzgesetzes vorschlagen. Auch SPD und Grüne forderten Nachbesserungen an dem Gesetzeswerk. Die FDP als der kleinere Partner in der schwarz-gelben Koalition plädierte für gesetzliche Änderungen zugunsten von Einraumkneipen.

      Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das in Baden-Württemberg und Berlin geltende Rauchverbot in kleinen Kneipen verfassungswidrig ist. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Damit darf in beiden Ländern ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden, die Karlsruher Richter machten jedoch Auflagen.

      Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, durch die Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts sei es jetzt möglich, eine Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen. Denn nun liege erstmals eine Definition für solche "Eckkneipen" vor. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wolle sich mit den anderen Ländern bezüglich des weiteren Vorgehens abstimmen. Es werde nun nach einer Zwischenlösung für NRW bis zum Vorschlag einer Gesetzesanpassung gesucht. Insgesamt habe das seit 1. Juli geltende Nichtraucherschutzgesetz jedoch Bestand.

      SPD-Landeschefin Hannelore Kraft forderte, die Landesregierung müsse so schnell wie möglich ein verfassungskonformes Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen vorlegen. Grundlage könne ein von der SPD-Fraktion erarbeiteter Gesetzentwurf sein. Grünen-Fraktionsvize Barbara Steffens setzte sich ebenfalls für ein "klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz" in NRW ein.

      Der stellvertretende Ministerpräsident und FDP-Landesvorsitzende Andreas Pinkwart sagte: "Das Gericht hat bestätigt, dass die Wirte von Einraumkneipen durch ein absolutes Rauchverbot unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt sind." Pinkwart ging davon aus, dass das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz nun zügig geändert werde. Es müsse den Wirten künftig freigestellt werden, sich als "Raucherlokal" oder als "Nichtraucherlokal" zu deklarieren.

      In NRW gilt bereits seit 1. Januar 2008 in öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot. Von den Regelungen sind öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeitstätten sowie sämtliche Flughäfen im Land erfasst. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In Gaststätten war das Verbot nach sechsmonatiger Übergangsfrist zum 1. Juli in Kraft getreten.